Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen
1. Allgemeines
Für alle Geschäfte gelten unter Ausschluss etwa entgegenstehender Einkaufsbedingungen die nachstehenden Verkaufs- und Lieferungsbedingungen. Diese werden durch Auftragserteilung, spätestens jedoch mit Entgegennahme unserer Lieferung auch für künftige Geschäfte anerkannt. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Von der Aufhebung oder Änderung einzelner Konditionen bleiben alle anderen Bedingungen unberührt.
2. Angebot Preis und Auftrag
Angebote und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Alle Preise rein netto, ohne Porto, Verpackung und Versicherung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Lieferschein und Rechnung sind zugleich Auftragsbestätigung, sofern diese nicht vorab separat erfolgt. Telefonische Aufträge werden nur auf Risiko des Käufers ausgeführt. Alle Vereinbarungen, Erklärungen und mündliche Nebenvereinbarungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Wir haften nicht für Fehllieferungen, welche durch unklare oder fehlerhafte Angaben und Manuskripte entstanden sind. Bei unklaren Datenträgern/-übermittlungen können wir keine Haftung für gewünschte Druckausführungen übernehmen. Der Mindestauftrags-Netto-Warenwert beträgt 200,– Euro, bei einem niedrigeren Auftragswert behalten wir es uns vor, einen Mindermengenzuschlag von mind. 20,– Euro zu erheben.
Den Rücktritt von einem Auftrag behalten wir uns für den Fall vor, dass beim Besteller eine wesentliche Vermögensverschlechterung eintritt oder wir nachträglich davon Kenntnis erhalten und der Besteller zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist. Bei telefonisch übermittelten Texten für evtl. Werbeaufdrucke etc. kann keine Gewähr übernommen werden. Das Risiko trägt der Auftraggeber. Wir empfehlen, die Texte grundsätzlich schriftlich zu übermitteln. Mit der Auftragserteilung für Werbeaufdrucke stellt uns der Kunde von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Kennzeichnungsrechten oder anderen Rechten Dritter frei, die infolge der Ausführung des Auftrages etwa gegen uns geltend
gemacht werden, und gestatten uns die Benutzung etwaiger eigener Schutzrechte, soweit sie Gegenstand des auftragsgemäßen Werbeaufdrucks sind. Die Ablehnung oder der Rücktritt von Aufträgen, die eine Schutzrechtsverletzung mit sich bringen, bleibt vorbehalten.
3. Versand und Lieferung
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, sofern keine abweichenden Lieferkonditionen vereinbart wurden, die unserer schriftlichen Bestätigung bedürfen. Muster liefern wir nur gegen Festrechnung und ohne Rückgaberecht. Lieferfristen sind unverbindlich. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt. Die richtige und rechtzeitige Selbstlieferung ist in jedem Falle Voraussetzung, d. h. höhere Gewalt und alle Ereignisse, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeiten liegen, entbinden uns von der Einhaltung eingegangener Lieferverpflichtungen, bzw. geben uns das Recht ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, oder den Liefertermin um die Dauer der Verzögerung zu verschieben. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind ausgeschlossen. Mehr- oder Minderlieferungen von 10 – 15 % sind aus technischen Gründen unvermeidbar und müssen akzeptiert werden.
4. Zahlung
Die jeweils verbindlichen Zahlungskonditionen sind aus dem Rechnungstext ersichtlich. Soweit nicht anders vereinbart, hat die Zahlung innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto zu erfolgen. Bei späterer Zahlung werden, ohne das es einer Mahnung bedarf, die banküblichen Zinsen und Provisionssätze fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Eingehende Beträge werden zunächst auf Kosten und Zinsen, sodann auf die älteste fällige Schuld verrechnet. Hält der Käufer seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß ein oder werden uns Umstände bekannt, die seine Kreditwürdigkeit mindern, so werden unsere sämtlichen Forderungen – auch solche aus anderen Geschäften – ohne Berücksichtigungen der Laufzeit hereingenommener Wechsel, etwaiger Valutierungs- oder Stundungsvereinbarungen und eventuell vorliegender Sicherheiten sofort fällig. Gegebenenfalls sind wir berechtigt, noch ausstehenden Verträgen, ohne dass es der Setzung einer Nachfrist bedarf, zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sowie unbeschadet der vorstehenden Rechte, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen und freihändig zu veräußern oder versteigern zu lassen. Diskontfähige Wechsel und Schecks werden zahlungshalber angenommen. Diskont- und Wechselspesen sind kundenseitig zu erstatten und sofort fällig. Eine Zurückhaltung von Zahlungen und eine Aufrechnung nicht anerkannter Gegenansprüche mit dem Kaufvertrag sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zum völligen Ausgleich sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen einschließlich etwaiger Refinanzierungswechsel unser Eigentum. Dies gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte vom Käufer bezeichnete Warenlieferung bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum auch als Sicherung unserer Saldoforderung. Bei Zahlung unserer Rechnung im Scheck-/Wechsel-Verfahren gilt als endgültige Regulierung unserer Forderung erst die Einlösung des Wechsels und nicht etwa bereits die Hereingabe des Schecks. Die Weiterveräußerung von uns gelieferter Ware ist nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gestattet. Die aus einem Weiterverkauf unserer Ware beim Käufer entstehenden Außenstände gelten mit ihrer Entstehung in voller Höhe mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, gleichviel, ob unsere
Ware allein oder zusammen mit anderen weiter veräußert werden. Die Abtretung nehmen wir hiermit im Voraus an. Jede anderweitige Vereinbarung von Abtretungsverboten oder Verpfändungen bei dem Weiterverkauf unserer Ware sind untersagt. Bei Verbindung oder Vermischung unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen werden wir Miteigentümer an der gesamten Sache in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Für die Feststellung des Drittschuldners nach Vor- und Zunamen, Adresse und Forderungshöhe sind die Bücher des Käufers maßgebend. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Forderungsabtretung dem Drittschuldner bekanntzugeben und uns unverzüglich die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Drittschuldner erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Soweit unsere Gesamtforderungen durch solche Abtretungen mehr als 120 % zweifelsfrei gesichert sind, werden wir den Überschuss der Außenstände auf Verlangen des Käufers nach unserer Wahl freigeben. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber termingerecht nachkommt, ist er berechtigt, seine Außenstände für sich einzuziehen. Mit einer Zahlungseinstellung der Beantragung des Konkurs- oder eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest oder durch erfolgte Pfändung erlischt das Recht zum Weiterverkauf der Ware und um Einzug der Außenstände. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen unserer Ware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändungen oder Beschlagnahmen durch Dritte, z. B.
durch Vermieterpfandrecht, ist uns sofort Anzeige zu erstatten. Die Kosten einer Intervention gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
6. Reklamation
Alle Sendungen sind bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Beschädigung oder Beanstandungen zu prüfen. Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor der Abnahme der Ware durch einen entsprechenden Vermerk auf den Frachtpapieren von dem Beförderungsunternehmen bescheinigt werden. Nicht ordnungsgemäß festgestellte oder verspätet gemeldete Transportschäden werden nicht ersetzt. Für eine reibungslose Abwicklung von Schadensfällen benötigen wir eine schriftliche Schadenmeldung und ein Duplikat der Frachtpapiere, gegebenenfalls mit Abschreibung des Frachtführers Waren-Rücksendungen, die nicht vorab mit uns vereinbart wurden, werden nicht entgegengenommen. Reklamationen für fehlende oder mangelhafte Waren müssen uns innerhalb 10 Tagen nach Eintreffen der Ware schriftlich unter Hinzufügung von 3 Mustern zugehen. Die Wahl der Nachbesserung, des kostenlosen Ersatzes oder der Einräumung eines Preisnachlasses bleibt uns überlassen. Schadensersatzansprüche jeglicher Art sind grundsätzlich ausgeschlossen. Artikel mit individuellem Werbeaufdruck sowie Artikel die nicht in unserem regulären Angebot enthalten sind und auf ihren speziellen Wunsch geliefert wurden, können nicht zurückgenommen werden.
Etwaige Irrtümer bei Größen-, Farb- oder Inhaltsangaben bedauern wir sehr. Allerdings können Sie nicht als Reklamationsgrund geltend gemacht werden.
7. Veröffentlichungsrechte
Wir behalten uns vor, alle von uns oder für uns bedruckten Artikel in unseren Katalogen, Prospekte und sonstigen Veröffentlichungen abzubilden, auf Messen auszustellen und als Muster zu versenden. Einzelgenehmigungen werden hierzu nicht benötigt.
8. Sonstige
Erfüllungsort ist Künzelsau. Gerichtsstand für den jeweiligen Vertrag auf den diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Anwendungen finden, auch für alle Streitigkeiten aus in Zahlung gegebenen Schecks oder Wechseln ist nach unserer Wahl unser Sitz bzw. das Amtsgericht Künzelsau oder der des Auftraggebers. Die vorstehenden Geschäftsbedingungen, die allen Vereinbarungen und Angeboten zugrunde liegen, gelten durch Auftragserteilung oder durch Annahme der Ware als anerkannt. Sie sind auch dann verbindlich, wenn entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers von uns nicht ausdrücklich abgelehnt werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn sie im Einzelfall durch uns schriftlich anerkannt sind. Für unsere Vertragsbeziehung gilt deutsches Recht. Im Rahmen der Geschäftsbeziehung werden Daten über unsere Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet. Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verkäufers sind hiermit aufgehoben.
VIP PRÄSENT – 74653 Künzelsau
Stand: April 2013